In dem Antrag heißt es heißt: Die Novelle der hessischen Jagdverordnung, die seit 1. April 2016 gültig ist und u. a. eine Schonzeit für Waschbären vorsieht, sei nach „modernsten wissenschaftlichen insbesondere wildbiologischen Erkenntnissen angepasst worden“.
Das steht im Widerspruch zu Äußerungen des Vertreters der FDP auf dem Landesjägertag in Lorsch. Die FDP-Fraktion habe bereits eine Klage gegen die Jagdverordnung vor dem Staatsgerichtshof eingereicht. Erst kürzlich habe die Hessische Staatskanzlei eine Fristverlängerung beantragt, da benötigte wildbiologische Gutachten noch nicht vorlägen. Außerdem ist die gutachterliche Tätigkeit bereits durch die EU vorgenommen worden, indem sie den Waschbär auf die Liste der invasiven zurückzudrängenden Arten gesetzt hat.
Außerdem heißt es in dem Antrag „… dass die in der aktuellen Hessischen Jagdverordnung festgelegte Schonzeit für Waschbären vom 1. März bis 31. Juli der Rechtssicherheit dient, da den im Bundesjagdgesetz § 22 Abs. 4 geregelten Schutz der Elterntiere während der Aufzuchtzeit der Jungtiere konkretisiert. Der Landtag bittet daher die Landesregierung, grundsätzlich an der derzeit festgelegten Schonzeit festzuhalten, damit der Schutz während der Aufzuchtzeit gewährleistet ist. Auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin und Saarland sind Schonzeiten für den Waschbär festgelegt.“
Der Landesjagdverband Hessen e. V. würde es begrüßen, wenn die Rechtslage von Rheinland-Pfalz auch in Hessen gelten würde. Denn dort ist die Jagd auf den Jungwaschbären aufgrund des Artenschutzes ganzjährig möglich.
Während der Sommermonate sind die Gelege von Rebhühnern, Kiebitz und Birkhühnern aber auch Säugetiere wie Hasen, Kaninchen und Feldhamster dem Waschbär hilflos ausgeliefert. Aber auch Kröten und die Sumpfschildkröte leiden unter dem Waschbär.
Kleinbären haben zumindest hierzulande keine natürlichen Feinde.
Jäger sind ausgebildete Natur- und Artenschützer und müssen den Nachwuchs von Waschbär ganzjährig bejagen, damit andere Arten nicht darunter leiden.
„Gerade die Waschbären sind nur im Sommer aktiv, bereits ab Oktober/November zeigen sich die Tiere deutlich weniger und halten eine Art Winterruhe.“ In einem Jagdbezirk in der Rhön und in 57 Revieren in der Wetterau wurde die Schonzeit per Ausnahmegenehmigung aufgehoben, um Artenschutzprojekte für das Birk- und das Rebhuhn zu unterstützen. Ein Schritt in die richtige Richtung“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.
Nicht zuletzt beklagen viele Haus- und Grundbesitzer besonders aus Nord- und Mittelhessen hohe Schäden in Dachgeschossen. Die flinken Tiere reißen mit ihren geschickten Vorderpfoten Dämmmaterial aus dem Dach und benutzen den Speicher als stinkende Toilette.
Dem Antrag von CDU und Grünen zufolge soll auch während der Schonzeit eine Bekämpfung in urbanen Räumen und insbesondere in Privatwohnungen möglich sein.
Das trifft nicht zu. Der Waschbär darf in Hessen in befriedeten Bezirken nur von Personen mit bestandenem Fallenbaulehrgang gefangen und sofern eine Lebendfangfalle verwendet worden ist, nur mit der Schusswaffe getötet werden. Waschbären dürfen nicht in den Jagdbezirk gebracht werden, um diese dort zu töten, da im Jagdbezirk die gesetzlichen Jagd- und Schonzeiten gelten. So informiert das HMUKLV Anfragen von Jägern.
Weiter informiert das HMUKLV: Die einzige rechtssichere Möglichkeit zum Töten der Tiere besteht durch den Fangschuss im befriedeten Bezirk. Hierzu bedarf es einer besonderen waffenrechtlichen Schiesserlaubnis, die nach Informationen hessischer Jäger nicht in allen Landkreisen erteilt wird und zudem kostenpflichtig ist.
Der Landesjagdverband Hessen fordert deshalb den Hessischen Landtag auf, dem vorliegenden Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Grüne nicht zu entsprechen und sich stattdessen auf Lösungen zu konzentrieren, die auch der EU-Richtlinie zur Eindämmung invasiver Arten gerecht werden.
Die Schonzeit steht der EU-Verordnung diametral entgegen und ist umgehend aufzuheben.