Liebe Jägerinnen und Jäger,
in der ersten Märzwoche 2019 fanden die diesjährigen Frühjahrs-Bezirkstagungen des Landesjagdverbandes Hessen statt. Im Bezirk Wiesbaden wurde am 5. März 2019 Andrea Wahl, die ehemalige Vorsitzende der Jägervereinigung Diana Wiesbaden, in den Vorstand des Landesjagdverbandes gewählt. Die entsprechend einem Beschluss der Herbst-Bezirkstagung zu diesem Termin geladenen zurückgetretenen ehemaligen Vorstandsmitglieder waren aus unterschiedlichen Gründen nicht erschienen.
Im Bezirk Darmstadt wurde am 6. März 2019 der Vorsitzende des Kreisjagdvereins Gelnhausen, Maarten Fijnaut, gewählt.
Beide neu gewählten Vorstandsmitglieder möchten sich u. a. im Bereich der Jungjägerausbildung, Maarten Fijnaut auch speziell im Bereich Fangjagd und Artenschutz einbringen und freuen sich auf eine konstruktive Vorstandsarbeit. Die Vizepräsidenten Dr. Bretschneider-Herrmann und Mackenrodt begrüßten die jeweils in ihrem Bezirk Neugewählten mit großem Wohlwollen. Auch auf der Bezirkstagung Kassel hat man am 7. März 2019 die Wahl der neuen Vorstandsmitglieder positiv aufgenommen.
Auf allen drei Bezirkstagungen herrschte eine harmonische Stimmung und eine konstruktive Arbeitsatmosphäre. Zu Beginn der Versammlungen stellte unser Schatzmeister Christof Wehrum u.a. den Jahresabschluss 2018 vor. Der Jahresabschluss liegt deutlich über dem Plan. Der Landesjagdverband Hessen ist finanziell gut aufgestellt und durch die auf dem Landesjägertag in Lorsch 2017 getroffene Entscheidung in seinen Handlungen unabhängig. Wie auf den Herbst-Bezirkstagungen fast einstimmig beschlossen, konnte zudem eine Zuwendung aus der Jagdabgabe erzielt werden, ohne dass dadurch die Unabhängigkeit des Landesjagdverbandes Hessen beeinträchtigt ist. Die Vereinsvorsitzenden, die auf den Bezirkstagungen anwesend oder vertreten sind, waren in der Vergangenheit und sind auch heute über die Finanzlage des Landesjagdverbandes Hessen umfänglich informiert. Ich bin aus ihren Reihen deswegen darauf angesprochen worden, wie es vor diesem Hintergrund sein kann, dass Falschbehauptungen über die Finanzlage in die Welt gesetzt werden konnten. Warum das so ist, werden die Jägerinnen und Jäger in Hessen nach sehr kurzem Nachdenken für sich selbst beantworten können.
Das Zustandekommen und der Inhalt der kürzlich veröffentlichten Schalenwildrichtlinie war Gegenstand eines Gesprächs im HMUKLV am 13. März 2019 mit Umweltministerin Hinz, an dem für den Landesjagdverband Hessen neben mir die Vizepräsidenten Dr. Leinweber und Mackenrodt sowie Geschäftsführer Michel teilgenommen haben. Wir haben nochmal unsere Kritikpunkte eindringlich erläutert, erhielten aber die Aussage, die Richtlinie solle nicht mehr verändert werden.
Nachdem der Landesjagdverband bereits auf drei Veranstaltungen in Melsungen, Lich und Stockstadt die Niederwildhegegemeinschaften über die Schalenwildrichtlinie und Reaktionsmöglichkeiten informiert hatte, fand für die Hochwildhegegemeinschaften eine zentrale Veranstaltung am 16. März 2019 in Alsfeld statt. Zunächst stellte Professor Dr. Dr. Reiner von der Universität Gießen sein Gutachten zur Rotwildgenetik vor. Dieses Gutachten ist vom Landesjagverband angestoßen und koordiniert worden, die Rotwildhegegemeinschaften haben den Eigenanteil finanziert, der Rest ist aus Mitteln der Jagdabgabe gezahlt worden. Das Gutachten zeigt, dass die Verinselung der hessischen Rotwildgebiete zu einer genetischen Verarmung der Bestände geführt hat, durch die der Bestand der Populationen gefährdet ist. Aus dem Gutachten folgt, dass die Wanderbewegungen zwischen den Rotwildgebieten durch junge Hirsche ermöglicht und verbessert werden muss. Zum einen müssen Querungshilfen über die Autobahnen errichtet werden, die den Wechsel verhindern. Zum anderen muss eine sorgfältige und intelligente Abschussplanung erfolgen, die den genetischen Austausch im Blick hat. Die neue Schalenwildrichtlinie ist genau das Gegenteil davon und wird die genetische Verarmung noch forcieren.
Der Leiter der Forstabteilung im HMUKLV Wilke gab dann eine Stellungnahme zur neuen Schalenwildrichtlinie ab. Dabei räumte er Kommunikationsdefizite ein, verteidigte aber den Inhalt der Richtlinie. In der anschließenden lebhaften Diskussion gab er zu erkennen, dass in konkreten Einzelpunkten auch eine flexible Handhabung der Richtlinie vorstellbar sei. Es wird nun darauf ankommen, ob das auch tatsächlich geschieht.
Bereits am 14. März 2019 hatte sich die AG Recht des Landesjagdverbandes Hessen in Bad Nauheim getroffen und die rechtlichen Aspekte der Richtlinie erörtert. Rechtsanwalt Ulrich Goetjes hat hierzu ein Papier erstellt, das auf der Internetseite www.ljv-hessen.de abrufbar ist und auf Anfrage beim LJV auch an die Nieder- und Hochwildhegegemeinschaften versandt wird.
Liebe Jägerinnen und Jäger, achten Sie darauf, dass der Koalitionsvertrag eingehalten wird und schreiben Sie Ihre gewählten Landtagsabgeordneten vor Ort an und tragen Sie Ihre Argumente vor, so wie das jetzt bereits bei der Schalenwildrichtlinie von einigen Jägerinnen und Jägern praktiziert worden ist. In der neuen hessischen Verfassung ist zudem das Ehrenamt als Staatsziel verankert. Den ehrenamtlich tätigen Jägerinnen und Jägern in den Hegegemeinschaften ist daher mit Respekt zu begegnen und ihre Arbeit wertzuschätzen.
Ich weise nochmal darauf hin, dass am Samstag, den 13. April 2019, in Wetzlar eine gemeinsame Veranstaltung der Naturschutz Akademie Hessen, der hessischen Landjugend und des Landesjagdverbandes zum Thema Jungwildrettung stattfindet. Wir würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen.
Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil
Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Präsident des Landesjagdverbandes