Vorwort November 2020

Bild: Prof. Dr. Jürgen Ellenberger
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen)

Liebe Jägerinnen und Jäger,

unter der Überschrift „Jagd fördert Artenvielfalt in Schutzgebieten“ hat der Deutsche Jagdverband (DJV) am 16. Oktober 2020 eine Pressemitteilung zur Fangjagd veröffentlicht. Das Bundesamt für Naturschutz hat eine „Rote Liste für Säugetiere“ veröffentlicht und dabei empfohlen, Neozoen, wie beispielsweise den Waschbären, in Schutzgebieten stärker zu bejagen. Der DJV begrüßt dies und fordert die Fangjagd als effektives Instrument. Die vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit der „Roten Liste für Säugetiere“ veröffentlichten Ergebnisse sind alarmierend. Demnach sind ein Drittel der Arten im Bestand gefährdet, für viele Arten hat sich die Bestandssituation verschlechtert. Der DJV fordert daher, Lebensräume weiter zu verbessern – etwa für den Feldhasen, aber auch für Bodenbrüter. Zudem muss die Zahl der Raubsäuger systematisch reduziert werden. „Schöner wohnen“ reicht nicht für bedrohte Arten. Politik und Behörden müssen eine effektive Jagd auf Raubsäuger besser fördern.

Der DJV begrüßt die Forderung der Autoren der Roten Liste, wonach Neozoen (wie der Waschbär) in Schutzgebieten deutlich stärker bejagt werden sollten. Das Bundesamt für Naturschutz, ebenso wie die Bundesstiftung Umwelt, lehnen dies bisher ab, obwohl Schutzgebiete als Rückzugsorte für invasive Arten gelten. Mit Blick auf die EU-Verordnung zum Umgang mit invasiven Arten sind Schutzgebiete derzeit „weiße Flecken“: Marderhund, Waschbär, Mink, Nilgans und Nutria werden dort so gut wie nicht bejagt. Die per Verordnung geforderte Eindämmung dieser invasiven Arten ist so nicht möglich. Im Gegenteil: Schutzgebiete entwickeln sich zunehmend zu deren Rückzugs- und Reproduktionsräumen – zum Nachteil geschützter Vogel- und Säugetierarten. Eine Vielzahl von Projekten, bei denen Jägerschaft und andere Naturschutzverbände kooperieren, zeigt: Die Bejagung von Raubsäugern hilft, Artenvielfalt zu erhalten. Beispiel Bremer Blockland, ein Vogelschutzgebiet von europaweiter Bedeutung: Von 2014 bis 2018 hat sich dort die Anzahl von Wiesenbrütern wie dem Kiebitz mehr als verdoppelt – durch Kombination von Lebensraumverbesserung und Fuchsbejagung.

In Hessen untergräbt das HMUKLV den Artenschutz. Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland ermöglichen eine tierschutzgerechte Fangjagd, die essenziell für den Artenschutz ist. Umso unverständlicher sind Bestrebungen von Vertretern des ehrenamtlichen und behördlichen Naturschutzes, die Fangjagd zu torpedieren. Das jüngste Beispiel liefert das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit seinem Erlass zum Prädationsmanagement in Naturschutzgebieten und Natura-2000-Gebieten. Obwohl die Prädation als wesentliche Verlustursache bei Bodenbrütern und anderen Zielarten des Naturschutzes bekannt ist, wird das Instrument „Jagd“ hinsichtlich seiner Effektivität als fragwürdig angesehen. Andere Maßnahmen wie Einzäunung von Brutplätzen oder Ummantelung von Horstbäumen werden bevorzugt. Künftig soll sogar die Finanzierung von „aktivem Prädatoren-Management aus Naturschutzmitteln“ unterbleiben. So kann man Artenschutz nicht betreiben. In Hessen belegt das Wirken des Rebhuhnhegerings in der Wetterau, dass nur die Kombination verschiedener Maßnahmen, wozu insbesondere auch die Jagd gehört, zum Erfolg für den Artenschutz führt.

In der jetzigen dunklen Jahreszeit häufen sich wieder die Wildunfälle. Gemeinsam mit der Polizei Mittelhessen, dem ADAC Hessen-Thüringen, dem Jagdverein „Hubertus“ Gießen und Umgebung e. V. hat der Landesjagdverband Hessen einen Ratgeberfilm unter der Regie von Thorsten Mohr und Markus Stifter produziert. Dieser Film beantwortet wichtige Fragen von Verkehrsteilnehmern und kann unter folgender Adresse angeschaut, heruntergeladen und geteilt werden: www.ljv-hessen.de/wildunfall-film.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen für die bevorstehenden Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen Waidmannsheil! Bleiben Sie vorsichtig und gesund!

Abschließend darf ich noch auf den Hubertustag am 03. November 2020 verweisen. Im Inneren des Hessenjägers finden Sie dazu eine kleine Abhandlung.

 

Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes