Brauchbarkeitsprüfung

Bild: Rolfes/DJV

Die Brauchbarkeitsprüfung hat den Zweck, die jagdliche Brauchbarkeit von Jagdhunden für den praktischen Jagdbetrieb festzustellen. Die Brauchbarkeitsprüfungen werden vom LJV-Hessen sowie durch die ihm angeschlossenen jagdlichen Untergliederungen (Jagdvereine) durchgeführt.

Download: Nennformular zur Brauchbarkeitsprüfung

Wichtig: Nach bestandener Prüfung erhalten die Hundeführer die Brauchbarkeitsbestätigung über die Unteren Jagdbehörden.

Grundvoraussetzung für alle Prüfungsfächer sind die Prüfungsmodule „Allgemeiner Gehorsam“ und „Schussfestigkeit“.

Folgende Brauchbarkeiten können festgestellt werden:

  • Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild)
  • Wasserarbeit auf der Schwimmspur von Stockenten im Rahmen der Ausbildung, Prüfung oder bei der Jagdausübung
  • Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild
  • Brauchbarkeit für die Stöberarbeit
  • Brauchbarkeit für die Bauarbeit

Die Anforderungen der einzelnen Module können Sie den Bestimmungen der Brauchbarkeitsprüfung entnehmen!

Downloads:

 

Für Fragen zur BPO-Hessen, insbesondere auch zur Zulassung der einzelnen Jagdgebrauchshundrassen, stehen wir Ihnen gerne unter info@ljv-hessen.de
zur Verfügung.