Die Brauchbarkeitsprüfung hat den Zweck, die jagdliche Brauchbarkeit von Jagdhunden für den praktischen Jagdbetrieb festzustellen. Die Brauchbarkeitsprüfungen werden vom LJV-Hessen sowie durch die ihm angeschlossenen jagdlichen Untergliederungen (Jagdvereine) durchgeführt.
Download: Nennformular zur Brauchbarkeitsprüfung
Wichtig: Nach bestandener Prüfung erhalten die Hundeführer die Brauchbarkeitsbestätigung über die Unteren Jagdbehörden.
Grundvoraussetzung für alle Prüfungsfächer sind die Prüfungsmodule „Allgemeiner Gehorsam“ und „Schussfestigkeit“.
Folgende Brauchbarkeiten können festgestellt werden:
- Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild)
- Wasserarbeit auf der Schwimmspur von Stockenten im Rahmen der Ausbildung, Prüfung oder bei der Jagdausübung
- Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild
- Brauchbarkeit für die Stöberarbeit
- Brauchbarkeit für die Bauarbeit
Die Anforderungen der einzelnen Module können Sie den Bestimmungen der Brauchbarkeitsprüfung entnehmen!
Downloads:
Für Fragen zur BPO-Hessen, insbesondere auch zur Zulassung der einzelnen Jagdgebrauchshundrassen, stehen wir Ihnen gerne unter info@ljv-hessen.de
zur Verfügung.