Die Brauchbarkeitsprüfung hat den Zweck, die jagdliche Brauchbarkeit von Jagdhunden für den praktischen Jagdbetrieb festzustellen. Die Brauchbarkeitsprüfungen werden vom LJV-Hessen sowie durch die ihm angeschlossenen jagdlichen Untergliederungen (Jagdvereine) durchgeführt.
Download: Nennformular zur Brauchbarkeitsprüfung
BPO-Prüfungsbescheinigung:
Wichtig: Nach bestandener Prüfung erhalten die Hundeführer die Bescheinigung über die Brauchbarkeit vom Verein, mit der Sie dann bei der Unteren Jagdbehörde ihren Hund eintragen lassen können. Weiterhin wird nach Einreichung der Bescheinigung beim LJV Hessen eine Urkunde ausgestellt.
Grundvoraussetzung für alle Prüfungsfächer sind die Prüfungsmodule „Allgemeiner Gehorsam“ und „Schussfestigkeit“.
Folgende Brauchbarkeiten können festgestellt werden:
- Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild)
- Wasserarbeit auf der Schwimmspur von Stockenten im Rahmen der Ausbildung, Prüfung oder bei der Jagdausübung
- Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild
- Brauchbarkeit für die Stöberarbeit
- Brauchbarkeit für die Bauarbeit
Die Anforderungen der einzelnen Module können Sie den Bestimmungen der Brauchbarkeitsprüfung entnehmen!
Downloads:
Für Fragen zur BPO-Hessen, insbesondere auch zur Zulassung der einzelnen Jagdgebrauchshundrassen, stehen wir Ihnen gerne unter info@ljv-hessen.de
zur Verfügung.