Die gemeinsamen Abendveranstaltungen sind auf reges Interesse gestoßen und die Räumlichkeiten in Lich, Friedberg-Ockstadt und Melsungen waren in fast allen Fällen bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Veranstaltungen wurden jeweils durch eine gemeinsame Begrüßung von Vertretern des HMUKLV und des LJV eröffnet. Das HMUKLV war in Lich durch Patrick Michelberger und in Ockstadt und Melsungen durch Joachim-Christof Schulze vertreten. In Lich begrüßte Thomas Schäfer und der LJV-Geschäftsführer Alexander Michel, der auch die Veranstaltung und die anschließende Diskussion moderierte. In Ockstadt begrüßte LJV-Vizepräsident Dr. Nikolaus Bretschneider-Herrmann, in Melsungen LJV-Vizepräsident Dr. Rudolf Leinweber. Auf allen drei Veranstaltungen wurde die neue LJV-Mitarbeiterin Dr. Nadine Stöveken vorgestellt, sie wird künftig für das Niederwildmonitoring zuständig sein.
Der erste Vortrag von Rolf Becker (Naturschutzreferent des LJV) führte direkt in die Thematik des Niederwildmonitorings ein. Für die Veranstaltungen in Lich und Ockstadt konnte Frau Grit Greiser vom Thünen Institut als Referentin gewonnen werden. Frau Greiser erläuterte die einzelnen Verfahren der Datenerhebung des Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD) auf Bundesebene und stellte auch heraus, wie wichtig die Zahlen dieser langfristigen Datenreihen aus Jägerhand auch für die jagdpolitische Diskussion sind.
Johannes Lang vom Arbeitskreis Wildbiologie an der Justus-Liebig- Universität Gießen gab in seinem Vortrag einen detaillierten Überblick über die bisherigen Hasenzählungen und das Monitoring im Frühjahr und Herbst 2017. Im Anschluss ging Herr Lang auf die bisherigen Ergebnisse des Stockenten Monitorings ein und gab zum Ende seines Vortrages noch einen kurzen Ausblick auf das Rebhuhn Monitoring, das ab Frühjahr 2019 beginnen soll.
Zum Stockentenmonitoring ist eine weitere Veranstaltung im August 2018 geplant. Der Arbeitskreis Wildbiologie benötigt dringend weitere Entenschwingen, um eine sichere Methode zur Altersbestimmung (jung oder alt) zu entwickeln. Bitte senden Sie evtl. noch eingefrorene Entenschwingen dringend an den Arbeitskreis Wildbiologie und sammeln ab Beginn der Jagdzeit weitere Schwingen! Eine Einladung zu der Veranstaltung im August geht Ihnen in den nächsten Wochen zu.
Wichtig: Sofern Sie als Vorsitzender einer Hegegemeinschaft noch keine Einladung zur Hasentaxation erhalten haben, melden Sie sich bitte in der LJV-Geschäftsstelle, wir setzen Ihre Mailadresse gerne auf unseren Verteiler. Bitte schicken Sie uns einfach eine Mail an info@ljv-hessen.de .
Zwischen und nach den Vorträgen kam es zu regen Diskussionen und Wortbeiträgen.
Nach der hessischen Jagdverordnung vom 10.12.2015 ist eine Bejagung des Feldhasen nur zulässig, wenn zuvor durch eine geeignete Methode eine für die Bejagung ausreichende Besatzdichte festgestellt worden ist.
WICHTIG:
- Sofern die Hegegemeinschaft gezählt hat, ist die Jagd auch für den Jäger möglich, der selbst nicht gezählt hat (nicht jedes Revier muss gezählt haben).
- Hat die Hegegemeinschaft nicht gezählt, kann der Jäger jagen, wenn er selbst gezählt und die Zahlen dokumentiert oder abgegeben hat.
- Sofern weder die Hegegemeinschaft noch der Jäger gezählt hat, darf keine Erlegung und keine Meldung von Feldhasen in der Streckenliste erfolgen.
Sollten Sie ein Schreiben der Unteren Jagdbehörde erhalten oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte umgehend an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes.