Pressemeldung: Rothirsche müssen wieder wandern dürfen!

Der Biodiversitätsgedanke ist derzeit in aller Munde. Doch ausgerechnet für unser größtes heimisches Säugetier, das Rotwild, scheint dieser nicht zu gelten. Durch Gesetze und Verordnungen ist der Lebensraum des Rotwilds in Hessen auf 20 Rotwildbezirke beschränkt. Verlässt ein Hirsch den ausgewiesenen Bezirk, fordern die Verordnungen den konsequenten Abschuss solcher Tiere.

Junge Rothirsche müssen zwischen den gesetzlich festgelegten Rotwildgebieten wieder wandern dürfen.
Foto: Piotr Krzeslak/Adobe Stock

Der staatliche Eingriff in die natürlichen Wanderbewegungen der Hirsche verhindert damit den Genaustausch zwischen den einzelnen Rotwild-Populationen. Die Folge sind hohe Inzuchtgrade, die in allen Rotwildbezirken Hessens nachgewiesen sind. Genuntersuchungen belegen bereits das zunehmende Auftreten von Mutationen (Missbildungen) in diesen Gebieten.

Besonders deutlich wird dies in der Region Gladenbach. Die Rotwildgebiete “Lahn-Bergland” und “Dill-Bergland” sind wichtige Gen-Lieferanten für das kleinere Gebiet „Krofdorfer Forst“ bei Gießen. Durch die Abschuss-Verordnung ist die Inzuchtrate hier bereits dramatisch hoch.

„Aus den drei Rotwildpopulationen (Krofdorfer Forst, Dill-Bergland und Lahn-Bergland) muss dringend eine zusammenhängende Population im genetischen Austausch entstehen, damit das Überleben des Rotwildes in Mittelhessen langfristig sichergestellt ist. Das grün geführte Umweltministerium muss nun endlich anerkennen, dass sich die Tiere als auch das gesamte Ökosystem nur durch einen regen regelmäßigen Austausch selbst tragen können“, so Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen.

Weiterhin fordert der Landesjagdverband Hessen den Bau zusätzlicher Grünbrücken, um Lebensräume, die durch Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen getrennt wurden, wieder zu vernetzen. Im Bereich rund um Alsfeld über die A 5, in Ehringshausen bei Wetzlar über die A 45, sowie über die A 7 im Bereich Knüllwald als auch über die B 3 im Bereich des mittleren Lahntals und in Langgöns sind neue Brückenbauwerke erforderlich, damit die Tiere ihre altbekannten Fernwechsel wieder annehmen können.

Der Landesjagdverband Hessen fordert die Landesregierung auf, zukünftig ab Beginn der Jagdzeit am 1. August alles männliche Rotwild, bis auf Kälber außerhalb der Rotwildbezirke, per Verordnung zu schonen. Damit die Tiere wieder ihrem natürlichem Wandertrieb folgen können und so für einen Genaustausch zwischen den Populationen sorgen. 

Das Rotwild gilt als Leitwildart und steht für viele andere Wildarten, wie z. B. auch die Wildkatze und den Luchs.

Den Film „Hessens Wälder ohne Hirsche“ von Markus Stifter können Sie unter folgendem Link kostenfrei ansehen: https://www.hirsche-in-gefahr.de/

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