Der Hessische Landtag, Archivfoto: Markus Stifter

Hessisches Jagdgesetz bis 2024 verlängert/Totschlagfallen verboten

Der Hessische Landtag hat heute die Verlängerung des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) bis 2024 beschlossen. Mit dieser Verlängerung hat der LJV gemeinsam mit den Jagdvereinen ein wichtiges Ziel für die Jägerinnen und Jäger in Hessen erreicht!

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 10. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen