Archivfoto Quelle: Rolfes/DJV
30.10.2023 (Markus Stifter)
Der Landesjagdverband Hessen begrüßt, dass nun erstmals in Hessen eine Abschussgenehmigung für auffällige Wölfe im Landkreis Fulda erteilt wurde. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Der LJV Hessen fordert seit vielen Jahren die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sowie ein aktives Wolfsmanagement.
Die Jagd- und Schonzeiten gelten in Hessen weiterhin. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Jagdbezirk Tann-Heide in der Hessischen Rhön. Foto: Rolfes/DJV
11.05.2017 (LJV_Hessen)
Am Mittwoch, 10. Mai 2017 wurde in der Hessenschau über das Birkwild-Projekt in der Hessischen Rhön berichtet. Für den Jagdbezirk Tann-Heide hat das HMUKLV eine Ausnahmegenehmigung erteilt und die Schonzeit für Fuchs, Waschbär, Marderhund und Mink zum 31.08.2017 aufgehoben.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für diesen Jagdbezirk.
Für alle anderen Reviere gelten die Jagd- und Schonzeiten unverändert.
Hessenschau vom 10.05.2017 „Dem Waschbär geht es an den Kragen“