Erwerb und Verwendung von bestimmten Nachtsichtvor- oder Nachtsichtaufsätzen

Nach unserem gestrigen Newsletter und dem auf der Homepage erschienenen Artikel „Nachtsichtvor- und Nachtsichtaufsätze – Was ist erlaubt und was bleibt verboten?“ haben uns zahlreiche Anfragen zum Erwerb bzw. zur Verwendung von bestimmten Geräten oder Gerätekombinationen erreicht. Bitte lesen Sie dazu die nachfolgende Erläuterung.

Markus Meysner, MdL, jagdpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Hessen. Foto: CDU-Fraktion Hessen

Änderung des Hessischen Jagdgesetzes zur ASP-Prävention: Landesjagdverband hakt nach und führt Gespräch mit Markus Meysner, CDU

Erst im September vergangenen Jahres hatte die Hessische Landesregierung die Gültigkeit des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) bis zum Jahr 2021 verlängert. Wie dem LJV jetzt bekannt wurde, berät der Hessische Landtag in der kommenden Woche in einer Plenumssitzung über eine punktuelle Änderung des Hessischen Jagdgesetzes. Der LJV hat sich aufgrund der Wichtigkeit direkt mit dem jagdpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion Hessen, Markus Meysner, persönlich getroffen und nachgehakt.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 14. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen