Schalldämpfer auf einer Jagdlangwaffe.
Foto: Markus Stifter

Schalldämpfer werden in Hessen vorerst weiterhin bewilligt

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2018 gab es Unklarheiten, ob Schalldämpfer in anderen Bundesländern weiterhin bewilligt werden. Der LJV Hessen hat nun beim Hessischen Innenministerium nachgefragt.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 14. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen