Pacht in der Gemeinschaftsjagd umsatzsteuerfrei bis 1. Januar 2023
02.03.2021 (LJV_Hessen)
Jagdgenossenschaften, die 2017 rechtzeitig eine Option ausgeübt haben, sind bis 2023 bei der Jagdverpachtung umsatzsteuerbefreit. Zugute kommt ihnen eine Regelung aus dem Corona-Steuerhilfegesetz. Rückwirkend ist eine Befreiung nicht mehr möglich.