Vorwort Dezember 2021

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Liebe Jägerinnen und Jäger,

die Parteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP haben auf Bundesebene einen Koalitionsvertrag für die nächsten vier Jahre vorgelegt. Das Thema Jagd wird auf den 177 Seiten des Papiers nicht direkt angesprochen.

Es findet sich auf Zeilen 1133 ff. zum Thema Naturschutz und Biodiversität folgende Aussage: “Der Erhalt der Artenvielfalt ist eine Menschheitsaufgabe und eine ethische Verpflichtung. Wir wollen die Biologische Vielfalt schützen und verbessern, ihre nachhaltige Nutzung sichern und die Potenziale des natürlichen Klimaschutzes nutzen. Dafür bringen wir uns ambitioniert auf internationaler Ebene ein, stärken den Naturschutz und sehen Kooperation mit den Flächennutzern als zentralen Baustein an. Die notwendigen Maßnahmen werden wir ergreifen und finanzieren. Auf der Biodiversitätskonferenz setzen wir uns für einen ambitionierten neuen globalen Rahmen ein. Wir werden unser finanzielles Engagement zur Umsetzung des globalen Rahmens erheblich erhöhen. Wir setzen uns im Rahmen der Konvention über Biologische Vielfalt (CBD) im Sinne der europäischen Biodiversitätsstrategie dafür ein, 30 Prozent Schutzgebiete zu erreichen und diese wirksam zu schützen. Für die nationale Umsetzung werden wir die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) mit Aktionsplänen, konkreten Zielen und Maßnahmen weiterentwickeln, verbindlich verankern und das wissenschaftliche Monitoring stärken.”

Auf Zeilen 1162 ff. folgt: ” Das europäische Naturschutzrecht setzen wir eins-zu-eins um. Für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen oberhalb von gesetzlichen Mindeststandards stärken wir den Vertragsnaturschutz deutlich und ermöglichen regionale Spielräume sowie flexible Lösungen wie den niederländischen Weg. Wir stärken den Naturschutz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) und erhöhen die Mittel auch für die Vertragsnaturschutzprogramme der Länder. Die Energiewende werden wir ohne den Abbau von ökologischen Schutzstandards forcieren. Wir werden ein nationales Artenhilfsprogramm auflegen, das insbesondere den Schutz derjenigen Arten verbessert, bei denen es Konflikte mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt, um die Energiewende naturverträglich zu gestalten und die Finanzierung mit Beteiligung der Betreiber sicherstellen. Wir setzen uns für konsequenten Insektenschutz ein, werden den Einsatz von Pestiziden deutlich verringern und die Entwicklung von natur- und umweltverträglichen Alternativen fördern.”

Auf Zeilen 1181 ff. heißt es dann zum Thema Wolf: “Unser Ziel ist es, das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten. Wir werden mit allen diesen Fragen befassten Organisationen und Verbänden einen institutionalisierten Dialog „Weidetierhaltung und Wolf“ einrichten. Wir werden durch eine Überarbeitung der Monitoringstandards die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abbilden und wollen den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen.”

Zum Thema Afrikanische Schweinepest heißt es auf Zeilen 1409 ff.: “Der Bund nimmt in länderübergreifenden Krisen- und Seuchenfällen wie der Afrikanischen Schweinepest eine koordinierende und unterstützende Funktion wahr und beseitigt rechtliche Mängel. Wir schaffen das Amt einer oder eines Tierschutzbeauftragten.”

Schließlich heißt es auf Zeilen 3614 ff. zum Waffenrecht, Sicherheitsdienste: Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer ist rechtstreu. Terrorist[inn]en und Terroristen sowie Extremistinnen und Extremisten gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Zudem verbessern wir die kriminalstatistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen sowie den Informationsfluss zwischen den Behörden. Bei Gegenständen, für die ein Kleiner Waffenschein erforderlich ist, soll dieser künftig auch beim Erwerb vorgelegt werden müssen.”

Man wird sehen, was die Tagespolitik aus diesen Aussagen macht. Es heißt aus Jägersicht: Wachsam bleiben, um weitere Zumutungen und Einschränkungen für die Jägerschaft in Deutschland oder das den Jägern anvertraute Wild gar nicht erst zuzulassen.

Leider gehen die Corona-Zahlen auch in Hessen wieder hoch. Nach § 15 der aktualisierten CoSchuV des Landes Hessen (Stand: 24.11.2021, gültig ab 25.11.2021), dürfen die herbst- und winterlichen Gesellschaftsjagden zur Zeit noch unter den üblichen Corona-Bedingungen ausgeübt werden. Dagegen sind Veranstaltungen in Innenräumen drastisch eingeschränkt worden. Ob es zu einem neuerlichen Lockdown und weiteren Einschränkungen für Gesellschaftsjagden kommen wird, ist zur Zeit noch nicht absehbar. Der Landesjagdverband Hessen wird Sie über seinen Newsletter immer zeitnah informieren.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2022.

Mit herzlichem Gruß und Waidmannsheil

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes Hessen