Vorwort Dezember 2023

Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Liebe Jägerinnen und Jäger,

nach der am 8. Oktober 2023 in Hessen stattgefundenen Landtagswahl haben die CDU und die SPD begonnen, Koalitionsverhandlungen aufzunehmen. Der Landesjagdverband Hessen hat hierzu wiederum seine Forderungen aus den Wahlprüfsteinen adressiert. Wir sehen dem Koalitionsvertrag mit Spannung entgegen.

Zur Zeitumstellung Ende Oktober hat der Landesjagdverband Hessen auf den Ratgeberfilm „Wildunfälle verhindern“ (www.ljv-hessen.de/wildunfall-film) hingewiesen. Der Film zeigt, wie Wildunfälle verhindert werden können, was zu tun ist, wenn ein Wildtier plötzlich auf die Straße springt und wie man sich nach einem Zusammenstoß richtig verhält. Der Film kann über die Webseite kostenlos heruntergeladen werden.

Die Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, dass es im vergangenen Jahr rund 800-mal am Tag auf deutschen Straßen zu Zusammenstößen mit Wildtieren gekommen ist. Insgesamt wurden für 284.000 Wildunfälle mehr als 940 Millionen Euro von den Versicherungen gezahlt, pro Tag also rund 2,6 Mio. Euro. Die Auswertung der hessischen Jagdstreckenstatistik zeigt, dass die meisten Wildunfälle mit Rehwild passieren. Im Jagdjahr 2022/2023 (vom 01.04.2022 bis 31.03.2023) wurden hessenweit insgesamt 15.790 verunfallte Tiere durch die Jagdausübungsberechtigten gemeldet. Davon waren 13.861 Rehe, 1.768 Wildschweine und 108 Stück Rotwild betroffen. Insgesamt ergibt sich gegenüber dem Vorjahr (16.177) ein leichter Rückgang von rund 387 Wildunfällen, beim Rehwild jedoch verzeichnen wir eine Steigerung um rund 830 Tiere (Vorjahr 13.032), die dem Verkehr zum Opfer gefallen sind. Da nicht alle Wildunfälle in die Jagstreckenstatistik mit einfließen, liegt die Dunkelziffer vermutlich noch um einiges höher. Auch die vielen kleinen Wildtiere wie Füchse, Waschbären, Feldhasen, Igel oder Marder werden durch die offiziellen Statistiken nicht erfasst. Die App „Tierfundkataster“ macht diese Daten jedoch sichtbar. Außerdem werden so auch Meldungen von seltenen oder naturschutzfachlichen Arten wie Biber/Fischotter, Wildkatze, etc. erfasst und liefern Rückschlüsse, wo diese Arten vorkommen. Machen Sie mit! Und melden Sie tot aufgefundene Wildtiere über die App „Tierfundkataster“. Die Erfassung hilft Unfallschwerpunkte zu erkennen und macht sichtbar, wie groß die Verluste durch den Straßenverkehr bei den nicht-meldepflichtigen Arten wie Füchse, Igel, Marder, Greifvögel etc. sind.

Nachdem das Regierungspräsidium Kassel den Abschuss von zwei Wölfen in der Rhön genehmigt hatte, hat das Verwaltungsgericht Kassel mit zwei Beschlüssen (Az.: 2 L 1765/23.KS und 2 L 1768/23.KS) geurteilt, die erteilte Abschussgenehmigung sei nach summarischer Prüfung im Eilverfahren rechtswidrig. Die beiden zum Abschuss freigegebenen Wölfe seien zwar im hessischen-bayerischen Grenzbereich der Rhön für mehrere Nutztierrisse verantwortlich. Es lasse sich jedoch derzeit auf der Grundlage der behördlicherseits hierzu getroffenen Feststellungen allenfalls für einen dieser Fälle sicher nachweisen, dass die Wölfe im Zusammenhang mit den Bissvorfällen einen zumindest grundlegenden Herdenschutz, z. B. in Form einer Einzäunung der Weidetiere, überwunden hätten. Für die übrigen Fälle sei jedenfalls nach derzeitigem gerichtlichen Erkenntnisstand nicht auszuschließen, dass die Wölfe lediglich eine leichte Gelegenheit ausgenutzt hätten, Beute zu machen, weil ihnen die Weidetiere schutzlos ausgeliefert gewesen seien. Dass die schadensverursachenden Wölfe ihr Jagdverhalten angepasst und auf zumindest mit Grundschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere ausgerichtet hätten, sei zumindest aktuell nicht feststellbar. Solange das Vorhandensein eines Herdenschutzes nicht nachgewiesen sei, dürfe ein Wolf in Übereinstimmung mit artenschutzrechtlichen Leitlinien aber nicht geschossen werden.

Der Landesjagdverband Hessen fordert seit vielen Jahren die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht sowie ein aktives Wolfsmanagement, was eine grundlegende Änderung der – in vielen Fällen wirkungslosen – bürokratischen Herdenschutzverlautbarungen beinhaltet.

Der seit dem 1. Oktober 2023 im Internet abrufbare Film „Achtung Wolf! Möglichkeiten eines Zusammenlebens“ zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, um Konflikte zwischen Bürgern, Weidetierhaltern und dem Wolf zu reduzieren. Der Film kann kostenlos unter www.ljv-hessen.de/achtung-wolf oder bei Youtube unter: https://youtu.be/aR9ecurlOXE aufgerufen werden. Bitte teilen Sie diesen Link mit Ihren Kontakten, damit die Wolfsproblematik auch bei den Menschen bekannt wird, die nicht – noch nicht – unmittelbar vom Wolf betroffen sind. Der Film ist bereits rund 60.000-mal aufgerufen worden. Ein toller Erfolg. Schauen Sie sich den Film an und verbreiten Sie ihn über Ihre Kontakte. Die Bevölkerung muss über den Konflikt Wolf und Mensch sachlich informiert werden.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2024, vor allem viel Waidmannsheil und eine jagdfreundliche neue Landesregierung.

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes