Vorwort Februar 2020

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Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen)

Liebe Jägerinnen und Jäger,

die Afrikanische Schweinepest in Westpolen soll durch einen Zaun von Deutschland ferngehalten werden. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung vom 21. Januar 2020 mitteilt, haben beide Länder vier konkrete Punkte vereinbart, die weiter dazu beitragen sollen, die Tierseuche auf polnischer Seite einzudämmen sowie ein Überspringen auf Deutschland zu verhindern:

„1. Erarbeitung eines gemeinsamen Maßnahmenkatalogs zur Stärkung der bisherigen Anstrengungen – im Gespräch ist u.a. die Einrichtung eines eingezäunten Korridors entlang der Grenze, um ein Einwandern infizierter Wildschweine nach Deutschland zu verhindern.

  1. Es wird geprüft, wie das deutsche Technische Hilfswerk bei der Errichtung von Schutzzäunen auf polnischer Seite behilflich sein kann. Dazu findet zeitnah ein Vor-Ort-Besuch statt.
  2. Intensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der Wissenschaft und Forschung.
  3. Erarbeitung einer gemeinsamen Erklärung, die eine drastische Verringerung der Wildschweindichte insgesamt u.a. durch Abschuss als effektive Präventionsmaßnahme hervorhebt.“

Weiter teilt das Ministerium mit, dass zur Vorbereitung auf einen möglichen Ernstfall in Deutschland weitere Maßnahmen ergriffen werden: „Das Bundesministerium erweitert derzeit die Schweinepest-Verordnung, um den zuständigen Behörden in den Ländern im Ausbruchsfall zu ermöglichen, flexibler Zäune oder andere Wildtierbarrieren aufzustellen. Damit können Wanderbewegungen von Wildschweinen wirksam eingeschränkt werden – das zeigen Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern; auch die Wissenschaft empfiehlt dieses Vorgehen. Die Verordnungsänderung wird in Kürze dem Bundesrat zur Beschlussfassung zugeleitet. Bislang kann die zuständige Behörde nur im so genannten Kerngebiet, einem Teil des gefährdeten Gebiets, solche Barrieren errichten. Zukünftig soll es auch möglich sein, das gefährdete Gebiet und die Pufferzone abzusperren. Beide Bereiche werden – in Abhängigkeit von der Situation vor Ort – von den zuständigen Behörden rund um einen ASP-positiven Kadaver eingerichtet. Als Pufferzone wird ein Bereich um das gefährdete Gebiet bezeichnet, in dem keine ASP-Fälle nachgewiesen wurden, aber dennoch Schutzmaßnahmen gelten oder angeordnet werden können.“

Die Rotwild-Hegegemeinschaft „Lahn- Bergland“ hat am 16. Dezember 2019 in Biedenkopf ihr „Gebiets-Lebensraum-Gutachten mit Umsetzungskonzept“ vorgestellt. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Vorsitzenden Bernd Weide hat das Lebensraumkonzept in einer dreijährigen Projektphase ehrenamtlich und mit Unterstützung des Landesjagdverbandes Hessen entwickelt. Als Schirmherrin konnte die Landrätin des Kreises Marburg-Biedenkopf, Kirsten Fründt, gewonnen werden. Die studierte Agrarwissenschaftlerin lobte das große Engagement aller beteiligten Akteure und Organisationen, die für das nun vorliegende Konzept so eng zusammengearbeitet haben, um den Lebensraum für das Rotwild zu entwickeln. Rolf Schulzke, der Leiter der Oberen Jagdbehörde im Regierungspräsidium Kassel, betonte noch einmal das vorausgegangene Lob für die interdisziplinäre Zusammenarbeit. In der heutigen Zeit seien Gebiets-Lebensraumkonzepte, wie das nun für das Lahn-Bergland vorgelegte, notwendiger denn je. In meinem Grußwort bekräftigte ich die Unterstützung des Landesjagdverbandes auch für weitere Lebensraumkonzepte. Dies ist der richtige Weg, um die Konflikte zwischen Natur und menschlicher Nutzung zu verdeutlichen und Lösungswege aufzuzeigen. Wir wollen Wald mit Wild und intelligente Lösungen, wie sie im 4-Punkte-Plan des Landesjagdverbandes festgehalten sind. Das ehrenamtliche Engagement der Hegegemeinschaften ist dafür unerlässlich und verdient hohe Wertschätzung.

Am Mittwoch, dem 15. Januar 2020, demonstrierte der Hessische Verband für Schafzucht und -haltung e. V. in Wiesbaden gemeinsam mit anderen Weidetierhaltern in Wiesbaden. Der Pressesprecher des Landesjagdverbandes, Markus Stifter, hat auf der Kundgebung gesprochen und die Unterstützung durch die hessische Jägerschaft bekundet. Die aktuelle Entwicklung der Wolfsnachweise in Hessen beunruhigt die hessischen Weidetierhalter massiv. Im Jahr 2019 sind bereits mehr als 30 Nachweise von Wölfen in Hessen auf der offiziellen Monitoring-Homepage des HLNUG verzeichnet. 10 der 30 Nachweise beruhen auf Rissen in Schafherden, bei denen regelmäßig mehrere Tiere betroffen waren. Im Februar 2020 finden für die ehrenamtlichen Wolfskundigen des Landesjagdverbandes Hessen, die bereits 2015 an der Wolfsschulung I des Landesjagdverbandes Hessen teilgenommen haben, zwei Informationsveranstaltungen am 5.2.2020 in Alsfeld-Eudorf und am 13.2.2020 in Stockstadt am Rhein statt. Der Landesjagdverband verfolgt Meldungen über Risse von Wild- und Nutztieren und fordert von den Behörden eine zeitnahe Information. Der Landesjagdverband ruft alle Jägerinnen und Jäger dazu auf, bei Verdacht auf einen Wolfsriss den Landesjagdverband zu informieren. Weitere Informationen zum Thema „Was tun bei Verdacht auf einen Wolfsriss“ finden Sie auf unserer Webseite: www.ljv-hessen.de/jagd-und-naturschutz/was-tun-bei-verdacht-auf-wolfsriss/.

Merken Sie sich auch bereits heute den Termin der Jagdmesse in Alsfeld vom 20. – 22. März 2020 vor.

Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes