Vorwort Januar 2020

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Prof. Dr. Jürgen Ellenberger (Präsident LJV Hessen)

Liebe Jägerinnen und Jäger,

der Bundestag hat am 13. Dezember 2019 die Änderung zum Waffengesetz beschlossen. Unter der Überschrift „Mehr Bürokratie wagen! Neuregelung bringt Rechtsunsicherheit aber praktisch keinen Zugewinn bei der inneren Sicherheit.“ hat der Deutsche Jagdverband hierzu, wie auszugsweise folgt, Stellung genommen: „Der Deutsche Jagdverband (DJV), das Forum Waffenrecht und viele andere Vertreter von Sportschützen, Händlern und Herstellern, sowie Vertreter von Sicherheitsbehörden haben die Neuregelung heftig kritisiert. Die Änderungen gingen weit über die versprochene Eins-zu-eins-Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie hinaus. Sie führten in erster Linie zu mehr Bürokratie, nicht zu mehr Sicherheit. Die Neuregelung ist ein Bürokratiemonster. Die Waffenbehörden werden künftig noch stärker mit dem Verwalten des legalen Waffenbesitzes beschäftigt sein, als sich um illegale Waffen zu kümmern. Das ist ein Bärendienst für die innere Sicherheit. Der Gesetzentwurf hatte heftige Kritik von fast allen Beteiligten hervorgerufen. Auch der Bundesrat sah Änderungsbedarf und forderte unter anderem die Einführung einer regelmäßigen Verfassungsschutzabfrage und eine Ausweitung von Waffenverbotszonen. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gab es noch einige Änderungen am Entwurf, unter anderem zum waffenrechtlichen Bedürfnis bei Sportschützen zum Meldeverfahren, eine Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung, eine Pflicht zum persönlichen Erscheinen bei der Antragsstellung (in begründeten Ausnahmefällen) und die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Die jetzt beschlossene Änderung muss noch den Bundesrat passieren und wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.“

Anmerkung der Redaktion: Die umstrittene Waffengesetzänderung wurde am 20. Dezember 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Lesen Sie hier den Artikel „Umstrittene Waffengesetzänderung jetzt von Bundesstag und Bundesrat beschlossen“.

Ausdrücklich begrüßte der Deutsche Jagdverband, dass künftig alle Jäger Schalldämpfer für ihre Gewehre erwerben können. Bei der vorbehaltlosen Zulassung von Nachtzielgeräten sei zu beachten, dass die Geräte nach wie vor nach dem Bundesjagdgesetz verboten seien. Kritisch sieht der DJV auch die Ausweitung von Waffenverbotszonen. „Denn damit werden oft die Falschen getroffen. Wie der DJV halten Experten der Polizei ein individuelles Waffenverbot für potentielle Gewalttäter für wirkungsvoller.“ Nach Aussagen im Plenum des Deutschen Bundestages soll die Regelung für Jäger und Sportschützen auf Grund der überprüften Zuverlässigkeit Erleichterungen enthalten, die für die Länder auch bindend seien. Der DJV begrüßt eine Regelung zur Überprüfung von Schießstätten: „Hierzu haben es die Länder künftig selbst in der Hand, die Zulassung von Sachverständigen zu ermöglichen. Damit wird eine jahrelange Blockade aufgelöst, die Schießstandbetreibern den sicheren Betrieb der Einrichtungen erschwert hatte.“

Nach dem Nachweis der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei toten Wildschweinen in einer an Deutschland grenzenden Region Polens, rund 80 Kilometer von der deutschen Staatsgrenze entfernt, liegen zum 13.12.2019 neue Zahlen vor. Insgesamt sind es jetzt 29 ASP-Fälle in Westpolen und 2170 Fälle in ganz Polen im Jahr 2019. In Belgien wurden am 19.11.2019 nach fast zwei Monaten wieder zwei infizierte Wildschweine gefunden (insgesamt seit Ausbruch 2018: 829 ASP-Fälle). In Litauen sind die ASP-Funde stark gesunken. Bisher 441 in 2019 nach 1443 in 2018. Der Deutsche Jagdverband ruft weiter zu höchster Wachsamkeit auf. Landwirte, Forstwirte, Jäger und Spaziergänger sollen verdächtige Kadaver sowie Tiere mit Blut an Haut oder Schnauze sofort melden.

Zum Thema Wolf hatte der Landesjagdverband ein Treffen seiner Wolfskundigen am 24.08.2019 im Wildpark Knüll organisiert und im Dezemberheft des Hessenjägers auf den Seiten 12 und 13 dazu ausführlich informiert. Im Februar 2020 finden für die  ehrenamtlichen Wolfskundigen des Landesjagdverbandes Hessen, die bereits 2015 an der Wolfsschulung I des Landesjagdverbandes Hessen teilgenommen haben, zwei Informationsveranstaltungen am 05.02.2020 in Alsfeld-Eudorf und am 13.02.2020 in Stockstadt am Rhein statt. Der Landesjagdverband verfolgt Meldungen über Risse von Wild- und Nutztieren und fordert von den Behörden eine zeitnahe Information. Der Landesjagdverband ruft alle Jägerinnen und Jäger dazu auf, bei Verdacht auf einen Wolfsriss den Landesjagdverband zu informieren. Weitere Informationen zum Thema „Was tun bei Verdacht auf einen Wolfsriss“ finden Sie auf unserer Webseite:
www.ljv-hessen.de/jagd-und-naturschutz/was-tun-bei-verdacht-auf-wolfsriss/.

Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen im neuen Jahr 2020 alles Gute, Anblick und Waidmannsheil!

Ihr Prof. Dr. Jürgen Ellenberger

Präsident des Landesjagdverbandes