Pressemeldung des HMUKLV: Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Afrikanischer Schweinepest veröffentlicht
Vorsorgemaßnahmen gegen die näher rückende Afrikanische Schweinepest
Vorsorgemaßnahmen gegen die näher rückende Afrikanische Schweinepest
Ende September hatte der Bundestag wegen der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) Änderungen am Tiergesundheitsgesetz und am Bundesjagdgesetz beschlossen. Diese haben heute den Bundesrat passiert. In Kürze wird auch die Schweinepestverordnung geändert.
Wie die Deutsche Presseagentur (dpa) berichtet, hat Belgien im Kampf gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest seine Maßnahmen gelockert. Das Sperrgebiet im Süden des Landes wurde nach Angaben des wallonischen Landwirtschaftsministeriums in drei Zonen geteilt, in denen die Auflagen nun verschieden streng sind.
Ein toter Frischling liegt umzäunt von rot-weißem Markierungsband auf der Wiese eines alten Munitionslagers in der Nähe von Lützelbach im Odenwald. So könnte es auch bald in Deutschland aussehen, sobald der erste ASP-Positivbefund vorliegt. Rund 120 Teilnehmer, darunter auch Förster und Jäger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Veterinärbehörden sind zu einer praktischen Tierseuchenübung in den hessischen Odenwald gekommen.
Tiergesundheitsgesetz und Bundesjagdgesetz wurden gestern für den drohenden Seuchenfall angepasst. Eine pauschale Duldungspflicht für überjagende Hunde wird es nicht geben. DJV warnt vor überzogenen Maßnahmen von Seiten der Veterinärbehörden.
Das ASP-Virus ist noch 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt. Verantwortlich für die Verbreitung ist der Mensch, etwa über Transitstrecken. Reste infizierter Rohwurst reichen aus für einen Ausbruch der Tierseuche. Der DJV fordert deshalb mehr Biosicherheit an Bahnhöfen, Parkplätzen und Grenzübergängen.
Wie topagrar und agraronline übereinstimmend berichten, wurden am Donnerstag, 13.09.2018 bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Wir berichten, sobald uns weitere Erkenntnisse vorliegen.
In Bulgarien ist ein erster Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Die Seuche ist an der Ostgrenze im Raum Warna unweit des schwarzen Meeres ausgebrochen. Der bulgarische Landwirtschaftsminister lässt in einer drei Kilometer breiten Schutzzone alle Schweine auf ASP testen. In Rumänien schlagen Eindämmungsversuche fehl.
In dieser Woche wurde die Änderung der Schweinepest-Verordnung im Bundesgesetzblatt Nr. 8 vom 13.03.2018 veröffentlicht.
DJV begrüßt Initiative der Bundesregierung, warnt aber vor überzogenen Maßnahmen vor Ort: Jäger und andere Beteiligte müssen einbezogen werden. Jäger sollten Wildschwein-Kadaver nicht transportieren, sondern Tupfer-Proben nehmen. Elterntierschutz bleibt bestehen trotz beschlossener Schonzeitaufhebung für Wildschweine.