Waffengesetz: Übergangsfristen laufen aus
Jäger müssen bestimmte wesentliche Teile, Magazine und Salutwaffen bis zum 1. September 2021 bei der Behörde melden. Ein Frage-Antwort-Papier des DJV enthält weitere Informationen.
Der Hessische Landtag hat am 7. Juli 2021 die Verlängerung des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) bis 2024 beschlossen. Die Änderung sowie das Verbot von Totschlagfallen in Hessen wurde heute im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen veröffentlicht und tritt am Tag nach Verkündung in Kraft (Donnerstag, 15.07.2021).
Jäger müssen bestimmte wesentliche Teile, Magazine und Salutwaffen bis zum 1. September 2021 bei der Behörde melden. Ein Frage-Antwort-Papier des DJV enthält weitere Informationen.
Der Hessische Landtag hat heute die Verlängerung des Hessischen Jagdgesetzes (HJagdG) bis 2024 beschlossen. Mit dieser Verlängerung hat der LJV gemeinsam mit den Jagdvereinen ein wichtiges Ziel für die Jägerinnen und Jäger in Hessen erreicht!
Am vergangenen Samstag, 19. Juni 2021, hat die Jagdkynologische Arbeitstagung in Ockstadt stattgefunden, auf der ein neuer Vorstand gewählt wurde.
Die Oberste Jagdbehörde des Landes Hessen hat die vorgenannte Richtlinie erlassen, welche im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 07. Juni 2021 veröffentlicht worden ist.
DJV Pressemitteilung vom 21.06.2021: Um einen Hund zu retten hatte ein niederländischer Jäger im Januar 2019 einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Straftat, das Amtsgericht Potsdam hat diesen Notstand anerkannt. DJV begrüßt das Urteil und fordert gesetzliche Regelungen und Rechtssicherheit für Jäger.