Quelle: Screenshot n-tv.de

Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und der Sender n-tv greifen die Pressemeldung des Landesjagdverbandes Hessen: "Verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde muss zeitnah aufgehoben werden" auf und berichten: Zum Artikel auf n-tv.de

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Verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde muss zeitnah aufgehoben werden

Der Landesjagdverband fordert die hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde sofort aufzuheben. Der Hessische Staatsgerichtshof hatte kürzlich entschieden, dass die Hessische Jagdverordnung vom 10.12.2015 und die Schonzeiten für Jungwaschbär, Jungfuchs und Jungmarderhund nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar und sachlich nicht begründet seien.

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Jungwaschbär ist wieder ganzjährig bejagbar

Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.

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Aktuell werden in Hessen keine Jagdscheine erteilt oder verlängert

Wie dem LJV bekannt wurde, hat die Oberste Jagdbehörde (HMUKLV) die Unteren Jagdbehörden dahingehend informiert, dass vor der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen die Feststellung der Verfassungstreue durch eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung vorliegen muss.