Bildquelle: DJV

Ausgangssperren in Hessen: Jagd ist grundsätzlich ein triftiger Grund

Nach Hinweisen unserer Mitglieder sollen einzelne Behördenvertreter die Jagd nicht als triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung während der geltenden Ausgangssperren anerkannt haben. Der LJV Hessen hat deshalb beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nachgehakt:

Symbolfoto, Quelle: Rolfes/DJV

Jagd trotz Ausgangssperre weiterhin möglich

Wie der Deutsche Jagdverband e. V. (DJV) am 21. April 2021 mitteilt, hat der Deutsche Bundestag nächtliche Ausgangssperren beschlossen – Abgeordnete bestätigen die Möglichkeit und Notwendigkeit der Jagd.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen