Jungwaschbär ist wieder ganzjährig bejagbar
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.
Bis einschließlich 17. Oktober ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.
Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil
Ihr
LJV Hessen
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