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Ausgangssperren in Hessen: Jagd ist grundsätzlich ein triftiger Grund

Nach Hinweisen unserer Mitglieder sollen einzelne Behördenvertreter die Jagd nicht als triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung während der geltenden Ausgangssperren anerkannt haben. Der LJV Hessen hat deshalb beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nachgehakt: