An drei Informationsabenden, wie hier am 02.03.2023 in Malsfeld, wurden die Vertreter der Hoch- und Niederwildhegegemeinschaften ausführlich zu den Auswirkungen der Hessischen Jagdverordnung informiert. Fazit: Hegegemeinschaften sind in Hessen wie bisher zu gründen und bereits bestehende Hegegemeinschaften haben weiterhin Bestand. Foto: Dr. Nadine Stöveken/LJV Hessen

Pflicht zur Bildung von Hegegemeinschaften in Hessen

An drei Informationsabenden (27.02. in Lich, 28.02. in Stockstadt und am 02.03.203 in Malsfeld) informierte der Landesjagdverband Hessen die Vertreter der Hoch- und Niederwildhegegemeinschaften zu den Auswirkungen der neuen Hessischen Jagdverordnung auf die hessischen Hegegemeinschaften sowie zur Förderung der Hegegemeinschaften aus der Jagdabgabe und der aktuellen „Flächendeckenden Erfassung“ der Wildbestände. Mit rund 150 Teilnehmern waren die Veranstaltungen sehr gut besucht.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen