Der REACH-Ausschuss hat die Verordnung zur Beschränkung von Bleischrot in und über Feuchtgebieten mit einer Übergangszeit von zwei Jahren beschlossen.
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Bleihaltige Schrotmunition wird für Feuchtgebiete verboten
05.09.2020 (LJV_Hessen)
REACH-Ausschuss der Europäischen Kommission beschließt Verbot bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten. Die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre.