Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Michael Brenner kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Wildbeobachtungskameras in Hessen erlaubt ist. Foto: Markus Stifter

Einsatz von Wildkameras in Hessen erlaubt

Wenige Tage vor Ostern hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ein „Merkblatt Tierbeobachtung in Hessen“ herausgegeben. Dieses Merkblatt ist rechtlich lediglich eine Meinungsäußerung, die keinerlei rechtliche Bedeutung hat. Gleichwohl hat der Landesjagdverband Hessen umgehend Prof. Dr. Michael Brenner, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Wildkameras beauftragt.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen