Archivfoto, Quelle: Markus Stifter

Jagdscheinverlängerung rechtzeitig beantragen

Mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April müssen Jägerinnen und Jäger ihren Jagdschein verlängert haben. Die Verlängerung sollte möglichst zeitnah und direkt nach dem Eintreffen Ihres Versicherungsnachweises beantragt werden, damit es durch möglicherweise geänderte Organisationsabläufe zu keinem Aufstau Ende März kommt.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungsarbeiten ist die LJV-Geschäftsstelle vom 15. September bis 14. November 2025 nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen