Bild: KauerMross/DJV

Jungfüchse und Jungmarderhunde sind ab morgen in Hessen wieder ganzjährig bejagbar

Im am 31. März 2020 veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 13/2020) wird die „Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ verkündet. Das HMUKLV hat damit die vom Hessischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten (Urteil vom 12.02.2020) revidiert.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen