Jungfüchse und Jungmarderhunde sind ab morgen in Hessen wieder ganzjährig bejagbar
31.03.2020 (LJV_Hessen)
Im am 31. März 2020 veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 13/2020) wird die „Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ verkündet. Das HMUKLV hat damit die vom Hessischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten (Urteil vom 12.02.2020) revidiert.