Bild: KauerMross/DJV

Jungfüchse und Jungmarderhunde sind ab morgen in Hessen wieder ganzjährig bejagbar

Im am 31. März 2020 veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 13/2020) wird die „Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ verkündet. Das HMUKLV hat damit die vom Hessischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten (Urteil vom 12.02.2020) revidiert.