Waschbär darf ab 1. August wieder bejagt werden
31.07.2017 (LJV_Hessen)
Seit April 2016 steht der Waschbär vom 1. März bis zum 31. Juli unter Schonzeit. Doch gerade in dieser Zeit sind die Kleinbären besonders aktiv, plündern Gelege von bodenbrütenden Arten wie dem Rebhuhn, erbeuten den Nachwuchs von Feldhamstern, Kaninchen und Hasen oder besetzen die Horste von Uhu und dem Schwarzstorch.