Waschbär ist ab 1. August wieder bejagbar – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen
01.08.2016 (LJV_Hessen)
Nachdem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz im Dezember 2015 eine neue Jagdverordnung erlassen hat, steht der Waschbär bis zum 1. August unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer gerade in Nordhessen eine Katastrophe. In einigen Regionen Hessens hat sich der Waschbär explosionsartig vermehrt und richtet große Schäden an Gebäuden an. Auch der Artenschutz leidet unter der langen Schonzeit der Waschbären. Wo er vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil starke Verletzungen, wie abgebissene Gliedmaße oder Schwänze auf.