Jungwaschbär ist wieder ganzjährig bejagbar
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.
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