Nach Stand vom 16.09.2021 können Drückjagden ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Dort, wo keine Abstände eingehalten werden können, gilt die Maskenpflicht. Quelle: Kauer/DJV

Genehmigung für Drückjagden zeitnah beantragen – mit Musterantrag

Am Freitag, 30. Oktober 2020 haben wir über die Ausnahmeregelungen für Gesellschaftsjagden unter dem Hintergrund der Tierseuchenbekämpfung und -prävention informiert, die uns vom HMUKLV zur Verfügung gestellt wurden. Der LJV stellt ein Musterschreiben sowie die nötigen Anlagen zum Herunterladen zur Verfügung.