Symbolbild, Foto: Gerhard Niessner

Bestimmungen über das Nachsuchewesen in Hessen gemäß § 27 Abs. 7 des Hessischen Jagdgesetzes

Nachdem uns die Oberste Jagdbehörde beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) im Frühjahr 2024 einen Entwurf zur Überarbeitung der Bestimmungen über das Nachsuchewesen in Hessen zur Stellungnahme übermittelt hat, erhielten die Mitglieder der jagdkynologischen Arbeitsgemeinschaft und die Vorsitzenden der hessischen Jagdvereine den Entwurf, sowie auch zum Vergleich die bisher geltenden Bestimmungen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Nun wurden die überarbeiteten Bestimmungen für das Nachsuchewesen in Hessen nach HJagdG von der Obersten Jagdbehörde genehmigt.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen