Wolfsattacke auf Jagdhund: Staatsanwalt erkennt Notstand nicht an
21.01.2020 (LJV_Hessen)
DJV und JGHV sind entsetzt: Die Staatsanwaltschaft Brandenburg will einen Jäger anklagen, weil er einen Wolf tötete, der unter Zeugen Jagdhunde angegriffen hat. Aufgrund drohender strafrechtlicher Risiken sollten Jäger keine Hunde mehr in Wolfsgebieten einsetzen. Die Verbände fordern Bund und Länder auf, Rechtssicherheit zu schaffen – Vorbild könnte Schweden sein.