An drei Informationsabenden, wie hier am 02.03.2023 in Malsfeld, wurden die Vertreter der Hoch- und Niederwildhegegemeinschaften ausführlich zu den Auswirkungen der Hessischen Jagdverordnung informiert. Fazit: Hegegemeinschaften sind in Hessen wie bisher zu gründen und bereits bestehende Hegegemeinschaften haben weiterhin Bestand. Foto: Dr. Nadine Stöveken/LJV Hessen

Pflicht zur Bildung von Hegegemeinschaften in Hessen

An drei Informationsabenden (27.02. in Lich, 28.02. in Stockstadt und am 02.03.203 in Malsfeld) informierte der Landesjagdverband Hessen die Vertreter der Hoch- und Niederwildhegegemeinschaften zu den Auswirkungen der neuen Hessischen Jagdverordnung auf die hessischen Hegegemeinschaften sowie zur Förderung der Hegegemeinschaften aus der Jagdabgabe und der aktuellen „Flächendeckenden Erfassung“ der Wildbestände. Mit rund 150 Teilnehmern waren die Veranstaltungen sehr gut besucht.