Foto: Rolfes/DJV

UPDATE: Etappensieg gegen die Schalenwildrichtlinie in Hessen

Update 11.12.2019 Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eingeleitet
Update 30.10.2019, 13.50 Uhr:
Nach dem ersten Etappensieg rudert das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zurück. Nunmehr gilt im Forstamt Jossgrund, dass der Abschussplan wie von der Rotwildhegegemeinschaft Spessart gefordert, auf 450 Stück begrenzt wird und ein Abschussverbot für Hirsche der Klasse II besteht.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt geht jetzt davon aus, dass diese Stillhaltezusage der Oberen Jagdbehörde bis zu einer Entscheidung des Gerichts notwendig und ausreichend sein dürfte, um dem Gebot des effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG Rechnung zu tragen.

Damit ist die Anwendung der Schalenwildrichtlinie zumindest in Teilen vorläufig gestoppt.

Prof. Dr. Dr. Gerald Reiner präsentierte die Ergebnisse der hessenweiten Genetikuntersuchungen beim Rotwild.
Foto: Markus Stifter

LJV-Veranstaltung Rotwildgenetik und Schalenwildrichtlinie

Nachdem die „Richtlinie für die Hege und die Bejagung des Schalenwildes in Hessen“ veröffentlicht wurde, hat der LJV die Initiative ergriffen und die Vorsitzenden und Sachkundigen der Rotwildhegegemeinschaften (die unabhängig vom LJV agieren) sowie den hessischen Hochwildausschuss am 16. März 2019 in die Hessenhalle nach Alsfeld zu einem Vortrag von Prof. Dr. Dr. Gerald Reiner und zu einer anschließenden Diskussion zur Schalenwildrichtlinie eingeladen. Als Vertreter der Obersten Jagdbehörde (HMUKLV) stellte sich Ministerialdirigent Carsten Wilke den Fragen der Teilnehmer und erläuterte die Hintergründe der Schalenwildrichtlinie.