Bis das geplante neue Waffengesetz in Kraft tritt, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMDiS) eine Pressemeldung zum Erlass veröffentlicht, nachdem in Hessen Schalldämpfer für Jagdlangwaffen mit Zentralfeuermunition weiterhin genehmigt werden. Foto: Markus Stifter/LJV Hessen
30.08.2019 (Markus Stifter)
Das Hessische Innenministerium teilte jetzt in einer Pressemeldung mit, dass Schalldämpfer in Hessen bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes (voraussichtlich im Dezember 2019) weiterhin genehmigt und eingetragen werden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hatte zeitweise für Rechtsunsicherheiten gesorgt.
Schalldämpfer sollten künftig für alle Jägerinnen und Jäger in einer bundeseinheitlichen Regelung zugelassen sein.
Quelle: Kauer/DJV
17.01.2019 (LJV_Hessen)
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem Schreiben an die Verbände signalisiert, dass Änderungen des Waffengesetzes im Bezug auf die Nutzung von Schalldämpfern bundesweit Klarheit schaffen könnten. Der DJV und Partnerverbände begrüßen das Vorhaben und drängen auf eine bundeseinheitliche Lösung.
Schalldämpfer auf einer Jagdlangwaffe.
Foto: Markus Stifter
03.01.2019 (Markus Stifter)
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2018 gab es Unklarheiten, ob Schalldämpfer in anderen Bundesländern weiterhin bewilligt werden. Der LJV Hessen hat nun beim Hessischen Innenministerium nachgefragt.
Schalldämpfer auf einer Jagdlangwaffe.
Foto: Markus Stifter
08.06.2017 (LJV_Hessen)
Nach der Veröffentlichung zur “Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung” im Hessischen Staatsanzeiger vom 5. Juni 2017 können Schalldämpfer ab sofort und unabhängig von einer etwaigen Vorschädigung des Gehörs beantragt werden.