Bis das geplante neue Waffengesetz in Kraft tritt, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMDiS) eine Pressemeldung zum Erlass veröffentlicht, nachdem in Hessen Schalldämpfer für Jagdlangwaffen mit Zentralfeuermunition weiterhin genehmigt werden. Foto: Markus Stifter/LJV Hessen

Hessens Waffenbehörden genehmigen Schalldämpfer weiterhin

Das Hessische Innenministerium teilte jetzt in einer Pressemeldung mit, dass Schalldämpfer in Hessen bis zum Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes (voraussichtlich im Dezember 2019) weiterhin genehmigt und eingetragen werden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hatte zeitweise für Rechtsunsicherheiten gesorgt.

Schalldämpfer sollten künftig für alle Jägerinnen und Jäger in einer bundeseinheitlichen Regelung zugelassen sein. Quelle: Kauer/DJV

Alle Jäger sollen künftig Schalldämpfer nutzen können

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem Schreiben an die Verbände signalisiert, dass Änderungen des Waffengesetzes im Bezug auf die Nutzung von Schalldämpfern bundesweit Klarheit schaffen könnten. Der DJV und Partnerverbände begrüßen das Vorhaben und drängen auf eine bundeseinheitliche Lösung.

Schalldämpfer auf einer Jagdlangwaffe.
Foto: Markus Stifter

Schalldämpfer werden in Hessen vorerst weiterhin bewilligt

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2018 gab es Unklarheiten, ob Schalldämpfer in anderen Bundesländern weiterhin bewilligt werden. Der LJV Hessen hat nun beim Hessischen Innenministerium nachgefragt.