Verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde muss zeitnah aufgehoben werden
02.03.2020 (LJV_Hessen)
Der Landesjagdverband fordert die hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde sofort aufzuheben. Der Hessische Staatsgerichtshof hatte kürzlich entschieden, dass die Hessische Jagdverordnung vom 10.12.2015 und die Schonzeiten für Jungwaschbär, Jungfuchs und Jungmarderhund nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar und sachlich nicht begründet seien.