Bild: KauerMross/DJV

Sinnlose Schonzeit für Fuchs und Waschbär gefährdet den Artenschutz!

Am 1. März beginnt die Schonzeit für Füchse und Waschbären, die im April 2016 in der neuen hessischen Jagdverordnung verankert worden ist. Besonders zur Brutzeit von seltenen Bodenbrütern wie Feldlerche, Kiebitz und Rebhuhn stellt die Schonzeit ein großes Problem dar. Aber auch junge Feldhasen oder die wenigen Feldhamster sind in der ausgeräumten Kulturlandschaft ihren Fressfeinden hilflos ausgesetzt.

Der Waschbär verwüstet nicht nur Dachböden, er ist auch eine Gefahr für viele heimischen Tierarten. Foto: Seifert/DJV

Waschbär darf ab 1. August wieder bejagt werden

Seit April 2016 steht der Waschbär vom 1. März bis zum 31. Juli unter Schonzeit. Doch gerade in dieser Zeit sind die Kleinbären besonders aktiv, plündern Gelege von bodenbrütenden Arten wie dem Rebhuhn, erbeuten den Nachwuchs von Feldhamstern, Kaninchen und Hasen oder besetzen die Horste von Uhu und dem Schwarzstorch.

Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen