Die Jagd- und Schonzeiten gelten in Hessen weiterhin. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für den Jagdbezirk Tann-Heide in der Hessischen Rhön. Foto: Rolfes/DJV

Hessenschau vom 10. Mai 2017: Waschbär-Schonzeit gilt weiterhin

Am Mittwoch, 10. Mai 2017 wurde in der Hessenschau über das Birkwild-Projekt in der Hessischen Rhön berichtet. Für den Jagdbezirk Tann-Heide hat das HMUKLV eine Ausnahmegenehmigung erteilt und die Schonzeit für Fuchs, Waschbär, Marderhund und Mink zum 31.08.2017 aufgehoben.
Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für diesen Jagdbezirk.

Für alle anderen Reviere gelten die Jagd- und Schonzeiten unverändert.
Hessenschau vom 10.05.2017 “Dem Waschbär geht es an den Kragen”

Quelle: Rolfes/DJV

Waschbär ist ab 1. August wieder bejagbar – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen

Nachdem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz im Dezember 2015 eine neue Jagdverordnung erlassen hat, steht der Waschbär bis zum 1. August unter Schonzeit. Für viele Hausbesitzer gerade in Nordhessen eine Katastrophe. In einigen Regionen Hessens hat sich der Waschbär explosionsartig vermehrt und richtet große Schäden an Gebäuden an. Auch der Artenschutz leidet unter der langen Schonzeit der Waschbären. Wo er vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil starke Verletzungen, wie abgebissene Gliedmaße oder Schwänze auf.