Die SVLFG fördert präventive Maßnahmen, wie beispielsweise aktiven Gehörschutz. Foto: Markus Stifter

Abgelaufen: SVLFG zahlt Zuschuss bis 100 € z. B. für Gehörschutz

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Wichtig: Die Antragstellung ist ab 1. August 2017 möglich, insgesamt stehen 200.000 € zur Förderung zur Verfügung, die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung, pro Produkt und Betrieb (Jagdrevier) werden maximal 100 € ausgezahlt. Alle Details und Bedingungen finden Sie in diesem Artikel.