Abgelaufen: SVLFG zahlt Zuschuss bis 100 € z. B. für Gehörschutz
09.08.2017 (LJV_Hessen)
Nach einer Information der SVLFG wurde die Maximalanzahl der Anträge schon erreicht! Bitte tragen Sie sich in unseren Newsletter ein, damit Sie künftig sofort per Mail informiert sind!.
Wichtig: Die Antragstellung ist ab 1. August 2017 möglich, insgesamt stehen 200.000 € zur Förderung zur Verfügung, die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung, pro Produkt und Betrieb (Jagdrevier) werden maximal 100 € ausgezahlt. Alle Details und Bedingungen finden Sie in diesem Artikel.