Archivfoto Quelle: Böhnke/DJV

Waffengesetz: Übergangsfristen laufen aus

Jäger müssen bestimmte wesentliche Teile, Magazine und Salutwaffen bis zum 1. September 2021 bei der Behörde melden. Ein Frage-Antwort-Papier des DJV enthält weitere Informationen.