Waffengesetz: Übergangsfristen laufen aus
09.07.2021 (LJV_Hessen)
Jäger müssen bestimmte wesentliche Teile, Magazine und Salutwaffen bis zum 1. September 2021 bei der Behörde melden. Ein Frage-Antwort-Papier des DJV enthält weitere Informationen.