Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig. Quelle: DJV

Bestandsschutz für Waffenschränke: bisherige Nutzung ausschlaggebend

Forum Waffenrecht weist darauf hin, dass für den Bestandsschutz von A- und B-Waffenschränken die bisherige, rechtmäßige Nutzung relevant ist. Voraussetzung nach §36 Abs. 4 ist nicht die Anmeldung bei der Waffenbehörde.

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig. Quelle: DJV

Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht.

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig. Quelle: DJV

Kritik an geplanter Neuregelung zur Waffenaufbewahrung

Der Deutsche Jagdverband kritisiert eine geplante Neuregelung der Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung. Die Anhebung der Standards zur Waffenaufbewahrung trage zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit nichts bei.

Die Allianz der im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände von Deutschem Schützenbund (DSB), Bund der Militär- und Polizeischützen (BdMP), Bund Deutscher Sportschützen (BDS), Deutscher Jagdverband (DJV), Deutsche Schießsport Union (DSU), Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB), die etwa 2,5 Millionen rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger vertreten, haben in einer Stellungnahme insbesondere die Anhebung der Standards der Waffenaufbewahrung abgelehnt, begrüßen jedoch einzelne der geplanten weiteren Änderungen.