Bestandsschutz für Waffenschränke: bisherige Nutzung ausschlaggebend
28.07.2017 (LJV_Hessen)
Forum Waffenrecht weist darauf hin, dass für den Bestandsschutz von A- und B-Waffenschränken die bisherige, rechtmäßige Nutzung relevant ist. Voraussetzung nach §36 Abs. 4 ist nicht die Anmeldung bei der Waffenbehörde.