Dem Bundesinnenministerium liegen nun zentrale Änderungsvorschläge zum Waffenrecht vor – unter anderem zu den Aufbewahrungsvorschriften für Waffen. Quelle: Gaudig/DJV

Fünf Forderungen für Evaluierung des Waffenrechts

Fehlendes Augenmaß, unnötige Verbote und Beschränkungen durch die Hintertür: Der DJV sieht dringenden Reformbedarf im Waffenrecht. Zentrale Änderungsvorschläge liegen dem Bundesinnenministerium jetzt vor. Jäger, Sportschützen und andere Legalwaffenbesitzer haben sich eng abgestimmt.

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig. Quelle: DJV

Änderung des Waffengesetzes tritt in Kraft

Ab 6. Juli 2017 sind neue Regelungen für die Aufbewahrung von Waffen gültig: Neue Waffenschränke müssen dann die Sicherheitsstufe 0 oder 1 aufweisen, für A- und B-Schränke in Gebrauch gilt allerdings ein unbeschränkter Bestandsschutz. Die fahrlässige Aufbewahrung von Munition in der Jackentasche ist zwar lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber die Unzuverlässigkeit droht.