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023_LJV-Wildfotografie

Veröffentlicht am 7. Juli 2023 Volle Größe 1619 × 1080

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Veröffentlicht inWild fotografieren und grillen

Aktuelle Themen:

Sonderseite Afrikanische Schweinepest Chronik: ASP in Hessen Flächendeckende Erfassung 2025 Interaktive Karte (ASP-Sperrzonen)

Ein Wort zur Sache – 09/2025

  • Liebe Jägerinnen und Jäger, in der Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) war zu lesen, dass die Stadt Kassel ein Pilotprojekt des Bundesverbandes der Wildtierhilfen gGmbH i. Gr. unterstützt, bei dem Waschbären gefangen, betäubt, chirurgisch sterilisiert und anschließend wieder freigelassen werden sollen. Der Landesjagdverband Hessen ist daraufhin bei der zuständigen Naturschutz- und Veterinärbehörde aktiv geworden. Nach Auffassung des Landesjagdverbandes stellt dieses Vorgehen einen erheblichen Eingriff an einem Wirbeltier dar, der sowohl einer tierschutzfachlichen als auch einer tierversuchsrechtlichen Genehmigung durch die Obere Veterinärbehörde bedarf. Wie das Regierungspräsidium Kassel auf Anfrage bestätigte, liegen entsprechende Anträge nicht vor. Gleichwohl berichtet die HNA am 13. August 2025, dass bereits sechs Waschbären eingefangen, operiert und wieder freigesetzt wurden. Es ist nicht erklärbar, warum ein einmal gefangener Waschbär nach einer Sterilisation wieder freigesetzt wird. Auch ein sterilisierter Waschbär frisst weiter Singvögel, Bodenbrüter und Amphibien. Nach EU-Recht ist der Waschbär eine invasive Art, die zurückgedrängt werden muss. Das Aussetzen invasiver Arten ist grundsätzlich verboten. Für den Landesjagdverband Hessen ist es nicht akzeptabel, dass ohne Genehmigungen und ohne wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis chirurgische Eingriffe an Wildtieren vorgenommen und diese anschließend wieder ausgesetzt werden. Es wurde daher eine juristische Prüfung bei der zuständigen Behörde angestoßen. Die Goethe-Universität Frankfurt hat in ihrem aktuellen „Faktencheck Waschbären in Deutschland“ vom 8. Juli 2025 festgestellt, dass weder die These eines „Bestandsanstiegs durch Bejagung“ noch die Annahme eines territorialen Verhaltens der Tiere belastbar sind. Ebenso verweist die Universität auf Artikel 7 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 sowie § 40a Bundesnaturschutzgesetz, wonach die Freisetzung invasiver Arten nach dem Fang ausdrücklich untersagt ist. Mit geschätzten 1,6 bis 2 Millionen Tieren zählt der Waschbär heute zu den häufigsten Raubsäugern in Zentraleuropa. Dabei ist er in Deutschland nicht heimisch: Ursprünglich in Nordamerika beheimatet, wurde der Waschbär in den 1930er-Jahren in Hessen und Brandenburg ausgesetzt und breitete sich von dort aus rasant aus. Heute kommt er nahezu flächendeckend vor – auch in Hessen. Die Forscher der Goethe-Universität zeigen: Die öffentliche Wahrnehmung als „putziger Neubürger“ steht im Widerspruch zu den realen Schäden. Waschbären dringen in Dachböden ein, zerstören Dämmungen, legen sogenannte Latrinen an und können Krankheiten übertragen. In Städten wie Kassel leben über 100 Tiere pro 100 Hektar – eine der höchsten Raubtierdichten Europas. Besonders dramatisch ist die Wirkung auf heimische Arten. Waschbären fressen die Gelege bodenbrütender Vögel, Amphibien und Reptilien. Studien und Beobachtungen belegen, dass sie gezielt Fortpflanzungsstätten aufsuchen und dabei weit mehr töten, als sie verwerten. Der Prädationsdruck ist enorm. Amphibien, die bereits durch Trockenheit belastet sind, geraten zusätzlich unter Druck. In Schutzgebieten gefährden Waschbären den Fortbestand sensibler Arten. Das vollständige Positionspapier der Universität Frankfurt ist auf der Internetseite https://zowiac.eu/2025/07/08/faktencheck-waschbaeren/ kostenlos und ohne Anmeldung abrufbar. Der Landesjagdverband setzt sich seit vielen Jahren für eine intensive, waid- und tierschutzgerechte Bejagung des Waschbären mit Lebendfangfallen ein. Er steht an der Seite der Bürger, gibt regelmäßig praxisnahe Tipps zum Schutz von Haus und Garten vor Waschbären und hat hierzu eigens die Broschüre „Waschbären in Haus und Hof – Wie ist die Rechtslage?“ veröffentlicht (abrufbar unter www.ljv-hessen.de). Landesweit setzt er sich für eine faktenbasierte und rechtlich fundierte Regulierung der Waschbärpopulation durch Bejagung ein und fordert die ganzjährige Bejagung des Waschbären wie vor der Regierungsbeteiligung von Bündnis 90/Die Grünen wieder zuzulassen. Liebe Jägerinnen und Jäger, ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und Waidmansheil. Ihr Jürgen Ellenberger Prof. Dr. Jürgen Ellenberger Präsident des Landesjagdverbandes

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Renovierungsarbeiten

Aufgrund umfangreicher Renovierungen bleibt die LJV-Geschäftsstelle in Bad Nauheim vom 8. – 12. September 2025 geschlossen.

Im Zeitraum vom 15. September bis 14. November 2025 ist die Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar.

Deshalb möchten wir Sie bitten in diesem Zeitraum:

  • Urkunden, Ehrungen, Nadeln, Abrufscheine sowie Lernort-Natur-Material frühzeitig zu bestellen.
  • Auf der DJV-Seite zu PKW-Rabatten und der LJV-Seite zu speziellen Rabatten von Subaru finden Sie entsprechende Informationen.
  • Ihre LJV-Mitgliedsnummer finden Sie auf dem Adressetikett des Hessenjägers, direkt über Ihrem Namen * LJV 1234546*

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße und Waidmannsheil

Ihr
LJV Hessen