Behörden schränken Besucherverkehr ein – Coronavirus erschwert Jagdscheinverlängerung
Einige Behörden haben aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus bereits verkürzte Öffnungszeiten oder die Einschränkung des Besucherverkehrs angekündigt.
Einige Behörden haben aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus bereits verkürzte Öffnungszeiten oder die Einschränkung des Besucherverkehrs angekündigt.
Wegen Corona-Virus: Das DJV-Präsidium hat heute in einer Sondersitzung Bundesjägertag, Wettbewerbe im jagdlichen Schießen und weitere Veranstaltungen für das Jahr 2020 abgesagt. Der Seminarbetrieb ruht bis Ende Juni 2020. Zum Schutz seiner Mitglieder reagiert der DJV damit auf die Empfehlungen der Bundesregierung.
Auf Anfrage bei den Unteren Jagdbehörden wurde uns mitgeteilt, dass in einigen Behörden die Abfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz bereits auf den Weg gebracht worden sind. (Bitte auf das Bild oder die Überschrift klicken, um weiterzulesen).
Wie der LJV bereits hier berichtete, kommt es in Hessen durch die Änderungen des Waffengesetzes zu Verzögerungen bei der Erteilung oder Verlängerung von Jagdscheinen. Täglich erreichen die LJV-Geschäftsstelle vielfache Anfragen, ob die anstehenden Verlängerungen noch pünktlich zum 1. April erfolgen.
Wie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) mitteilt, konnte durch einen Gennachweis eine standorttreue Wölfin im Vogelsberg bestätigt werden.
Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) und der Sender n-tv greifen die Pressemeldung des Landesjagdverbandes Hessen: „Verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde muss zeitnah aufgehoben werden“ auf und berichten: Zum Artikel auf n-tv.de
Der Landesjagdverband fordert die hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die verfassungswidrige Schonzeit für Jungfüchse und Jungmarderhunde sofort aufzuheben. Der Hessische Staatsgerichtshof hatte kürzlich entschieden, dass die Hessische Jagdverordnung vom 10.12.2015 und die Schonzeiten für Jungwaschbär, Jungfuchs und Jungmarderhund nicht mit der Hessischen Verfassung vereinbar und sachlich nicht begründet seien.
Aufgrund der aktuellen Probleme bei der Verlängerung der Jagdscheine in einigen Bundesländern dürfen betroffene Hundeführer sowie Verbandsrichter auf den Prüfungen des JGHV führen bzw. richten, auch wenn ihr ansonsten gültiger Jagdschein noch nicht verlängert worden ist.
Mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 24.02.2020 ist der Jungwaschbär wieder ganzjährig bejagbar. Die geänderte Verordnung trat am 25.02.2020 in Kraft.