Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Michael Brenner kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Wildbeobachtungskameras in Hessen erlaubt ist. Foto: Markus Stifter
Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Michael Brenner kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Wildbeobachtungskameras in Hessen erlaubt ist. Foto: Markus Stifter