Bestimmungen über das Nachsuchewesen in Hessen gemäß § 27 Abs. 7 des Hessischen Jagdgesetzes
Nachdem uns die Oberste Jagdbehörde beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) im Frühjahr 2024 einen Entwurf zur Überarbeitung der Bestimmungen über das Nachsuchewesen in Hessen zur Stellungnahme übermittelt hat, erhielten die Mitglieder der jagdkynologischen Arbeitsgemeinschaft und die Vorsitzenden der hessischen Jagdvereine den Entwurf, sowie auch zum Vergleich die bisher geltenden Bestimmungen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme. Nun wurden die überarbeiteten Bestimmungen für das Nachsuchewesen in Hessen nach HJagdG von der Obersten Jagdbehörde genehmigt.