Wichtig: Schonzeitaufhebung für Keiler und Bachen noch nicht gültig!
In Ergänzung zur Pressemitteilung des hessischen Umweltministeriums „Hessen ist auf die Afrikanische Schweinepest gut vorbereitet“ weisen wir darauf hin, dass die dort angesprochene und fett gedruckte Schonzeitaufhebung für Keiler und nichtführende Bachen noch nicht gültig ist.